Blogeintrag: Neues Aktienrecht ab 1.1.2023
Ab 1.1.2023 gilt das neue Aktienrecht. Welche wichtigen Änderungen kommen auf uns zu?
Aktienkapital und Reserven
• AK in Fremdwährung (621 revOR)
• Minimaler Nennwert 0.01 (622 revOR)
• Neugestaltung der Regeln betreffend die Kapitalherabsetzung (653k, m und n revOR)
• Kapitalband (653s revOR)
• Neugestaltung der Regeln betreffend das bedingte Kapital (653 revOR)
• Neugestaltung der Liberierung (634 revOR)
• Neugestaltung der Regeln betreffend die Reserven (671 ff revOR)
Ausschüttungen
• Zwischendividenden sind möglich (675a revOR)
• Neugestaltung der Regeln betreffend die Rückzahlung von gesetzlichen Kapitalreserven (671 revOR)
• Einführung einer verschärften Rückerstattungspflicht (678 revOR)
Mitwirkungsrechte
Zahlreiche Anpassungen der Schwellenwerte zur
Wahrnehmung von Mitwirkung- und
Kontrollrechten insbesondere betreffend:
• Einberufung GV (699 revOR)
• Traktandierung (699b revOR)
• Auskunftsrecht (697 revOR)
• Einsichtrecht (697a revOR)
• Sonderprüfung (697d revOR)
• Klage zur Auflösung (737 revOR)
Generalversammlung
Neugestaltung (z.T. im Sinne einer Flexibilisierung) der Regeln im Vorfeld und im Nachgang der
Generalversammlung (Art. 699 ff revOR)
Verwaltungsrat
Neugestaltung der Sorgfalts- und Treuepflichten
bei Interessenkonflikten (Art. 717a revOR). Des Weiteren Einführung der Möglichkeit, Zirkulationsbeschlüsse auf dem elektronischen Weg zu treffen
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle kann nur aus wichtigem
Grund abberufen werden (730a revOR)
Überschuldung
Art. 725 wurde neu gestaltet (Art. 725 revOR)